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AGB's ComputerManagement&Service
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen CMS
1. Allgemeines
Diese Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher
Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen und Verträge mit unseren
gewerblichen und privaten Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit stets unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Weitergehende Bestimmungen von Vorlieferanten gelten,
soweit relevant, zusätzlich (z.B. Lizenzbestimmungen bei
Standardsoftware).
2. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind – sofern nichts anderes vereinbart – stets
unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der
Arbeiten resp. Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und
Irrtümern bleibt vorbehalten.
3. Preise
Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, sind Preise reine
Nettopreise und verstehen sich unfrei, exkl. Verpackung, zuzüglich der
gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend.
Irrtümer in der Preisstellung bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage
der Rechnungslegung gültigen Preise zur Anrechnung.
4. Lieferung/Vertragserfüllung
Der Mindestauftragswert beträgt EUR 25,– netto.
Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen,
Streiks oder behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren
Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige
Selbstbelieferung gehören. Transportschäden müssen sofort unsgemeldet
werden. Technische sowie optische Änderungen bleiben vorbehalten.
5. Zahlung
Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise bar zu zahlen, wenn
nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung vermerkt wurde.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung
von Verzugszinsen vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener,
streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder
mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen.
Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die geeignet sind,
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, können
wir alle unsere ausstehenden Forderungen sofort für fällig erklären. Für
noch vorliegende unausgeführte Aufträge können wir Vorkasse verlangen
bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns
vom Vertrag zurückzutreten.
6. Änderungen / Stornierungen
Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen unserer Zustimmung und
der Schriftform.
7. Garantie / Mängelrügen
Garantie: Sind Herstellergarantien länger oder umfassender als die
gesetzlich vorgeschriebenen, geben wir diese unverändert weiter.
Ansonsten gilt die gesetzliche Garantie oder die von uns in Angebot bzw.
Rechnung genannte (weitergehende) Garantie.
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene
Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der
Gründe gerügt werden. Ohne eine exakte, dem Sachverhalt nach angemessen
ausführliche Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Die Geltendmachung erkennbarer Mängel ist nach Ablauf von 14 Tagen seit
Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist), bei verborgenen
Mängeln gilt dies sinngemäß für den Zeitpunkt des Offenbarwerdens. Der
bemängelte Gegenstand ist zu überbringen oder sorgfältig verpackt und
kostenfrei an uns zur Überprüfung einzusenden. Bei berechtigten und
rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl
Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift. Sind
Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Kaufpreisminderungen sind nur mit
unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung möglich. Für
ungerechtfertigt als defekt überbrachte oder eingesandte Produkte werden
die angefallenen Prüfkosten an den Käufer berechnet.
Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret
gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des
Programmes gegen eine verbesserte und ggfs. erweiterte Version, sofern
wir dazu aufgrund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage sind
und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen.
Schadensersatzansprüche jedweder Art – einschließlich solcher wegen
angeblich verspäteter Lieferung – sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Bei
kundenspezifischen Sonderanfertigungen sowie Konfigurationsarbeiten
außerhalb von Gesamtangeboten (= Komplettsystemen mit zugesicherten
Eigenschaften) sowie im Falle von Datenverlusten aufgrund unzureichender
eigener Datensicherungsmaßnahmen des Kunden lehnen wir jede Haftung ab.
8. Hard- und Softwarereparaturen, Konfigurationsarbeiten
Bei Einzelarbeiten an Hard- uns Software können wir keine Gewähr für die
Erzielung bestimmter Eigenschaften innerhalb bestimmter Arbeitszeiten
übernehmen, da der Gesamtzustand des jeweiligen Systems und/oder der
beschädigten Teile von Systemen sowie die Kompatibilität von Hard- und
Softwarekomponenten verschiedener Hersteller i.d.R. nicht vorab mit
Sicherheit festzustellen ist.
Für während der Arbeiten eventuell auftretende weitere Schäden an
defekten Systemen übernehmen wir keine Gewähr, außer diese werden durch
grobe Fahrlässigkeit unsererseits verschuldet oder mitverschuldet oder
treten an Systemen oder Systemteilen auf, für die durch Kauf von uns
Garantie besteht.
9. Gewährleistungsausschlüsse
Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und
fehlerhafte Bedienungsanleitungen von Herstellern, sowie für
Inkompatibilitäten von Hard- und Software verschiedener Hersteller
übernehmen wir keine Gewähr, außer in Fällen, in denen wir ein
Gesamtsystem inklusive Konfiguration mit Zusicherung bestimmter
Eigenschaften angeboten haben.
Ändert ein Kunde die Konfiguration eines von uns erstellten oder
reparierten Systems, oder lässt er solche Änderungen durch Dritte
vornehmen, so erlischt jede Gewähr für die zugesicherten Eigenschaften.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentums an gelieferter Ware bis zur Erfüllung
aller Forderungen aus der Geschäftbeziehung – einschließlich der
Einlösung begebener Schecks – vor. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der
Vorbehaltsware vor der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung nicht berechtigt.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrage.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile
Villingen-Schwenningen.
12. Datenverarbeitung
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von
Geschäftsdateien gespeichert.
13. Schlussklausel
Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen
vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen
dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist
in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu
ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.